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"Ministerium verteidigt Diagnose-Code" BerlZtg 17./18.7.99 S. 6
"Ärzte warnen vor dem 'gläsernen Patienten'
Kammerpräsident: Regierung mißachtet Persönlichkeitsschutz"
MoPo 18.7.99 S. 1
"Kritik an Erfassung von Patienten-Daten zurückgewiesen
Gesundheitsministerium hält Anonymität für gesichert"
Tsp 17.7.99 S. 4
" 'Datenschutz bei Gesundheitsreform gewahrt'
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Kritik von Datenschützern
an der zentralen Datenerfassung im Rahmen der Gesundheitsreform zurückgewiesen."
MoPo 17.7.99 S. 2
"Mediziner fürchten eher den gläsernen
Arzt als den gläsernen Patienten
Was die Einführung des Diagnose-Codees 'ICD-10' bedeutet,
ist bislang weder Praktikern noch Datenschützern ganz klar" FR
17.7.99 S. 1
*
"CDU-Aktion stößt auf Bedenken
Datenschützer uneins über Adressenhergabe für Rentnerbrief
... Die Absicht der CDU, sich die Adressen für ihre Protestbriefe
gegen die Rentenpolitik der Bundesregierung bei den städtischen Einwohnermeldeämtern
zu besorgen, stößt auf Bedenken und Ablehnung unterden Datenschutzbeauftragten
der Länder. ... Der Streit dreht sich vorwiegend darum, ob die CDU-Aktion
in Zusammenhang mit Kommunalwahlen zu sehen ist, wie sie im Herbst in Baden-Württemberg
und Nordrhein-Westfalen anstehen. SPD-Bundesgeschäftsführer Ottmar
Schreiner verneint dies. Er sprach von skandalösem 'Adressenklau'
und einer 'Verletzung der Privatsphäre von Rentnern'. Ablehnung äußerten
ferner die Landesdatenschutzbehörden in Baden-Württemberg und
Niedersachsen. Auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter
teilte im Gespräch mit der FR den Standpunkt seines Stuttgarter Kollegen
Werner Schneider, daß Rententhemen Sache der Bundespolitik seien
und eine Herausgabe von Adressen in diesem Fall 'keine Rechtsgrundlage'
habe. Hingegen hält Klaus Meurer, Referatsleiter bei der nordrhein-westfälischen
Datenschutzbeauftragten, die Überlassung der Adressen an die CDU im
Vorfeld von Kommunalwahlen für zulässig. Bei allen Wahlen spiele
Bundespolitik eine Rolle, die Themen und die politischen Ebenen ließen
sich nicht trennen. Eine solche Datenüberlassung komme jedoch keinesfalls
in denjenigen Bundesländern in Betracht, in denen keine Kommunal-
oder Landtagswahlen anstünden." FR 17.7.99 S. 1
"Schreiner: CDU klaut Adressen von Rentnern
SPD-Bundesgeschäftsführer Ottmar Schreiner hat der
CDU 'Adressenklau' und eine Verletzung der Privatsphäre bei ihrer
Briefkampagne gegen die Rentenpläne der Bundesregierung vorgeworfen.
Die CDU versuche, bei Meldeämtern Adressen von Rentnern zu 'erschleichen'.
... Dies bezeichnete der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Werner
Schneider, als unzulässig. Das baden-württembergische Innenministerium
und der CDU-Landesverband halten die Bedenken für unbegründet."
MoPo 17.7.99 S. 2
"Datenschützer kritisiert Briefkampagne der
CDU
... Der Landesdatenschutzbeauftragte, Schneider, sagte am Freitag
in Stuttgart, für die Herausgabe von Daten aus dem Melderegister gebe
es in Baden-Württemberg keine Rechtsgrundlage, so daß Städte
und Gemeinden unschlüssig seien, ob sie der CDU zu diesem Zweck Adreßdaten
geben dürften. Schneider erklärte, im Rahmen der Kommunalwahl
im Herbst dürften die Einwohnerämter Parteien auf Wunsch auch
Daten von Wahlberechtigten herausgeben, die nach dem Lebensalter ausgewählt
wurden. Diese dürften aber ausschließlich für die Wahlwerbung
benutzt werden. Der Datenschützer wies darauf hin, daß jeder
Bürger beim Einwohneramt Widerspruch gegen die Herausgabe und Nutzung
seiner Daten für diese Zwecke einlegen könne. Der baden-württembergische
CDU-Generalsekretär, Kauder, sagte, der Datenschützer habe nicht
zu beurteilen, was eine Partei im Wahlkampf für notwendig halte oder
nicht. ... Bei der CDU-Parteizentrale in Bonn hieß es, aus anderen
Ländern sei bislang keine Kritik von Datenschützern an der Kampagne
laut geworden. Nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz,
Jabob, handelt es sich um eine 'schwierige Gratwanderung', weil der Begriff
Wahlwerbung bislang gerichtlich noch nicht eindeutig ausgelegt worden sei."
FAZ 17.7.99 S. 2
"Datenschützer gegen CDU-Briefe
Stuttgarter Landesbeauftragter: Weitergabe der Adressen für
Rentenkampagne ist unzulässig. Landesinnenministerium hat keine Bedenken.
SPD spricht von Mißbrauch ... Die CDU hält
Schneiders Kritik für 'sehr eng argumentiert', so ein Parteisprecher.
Bei den Briefen, die von der kommenden Woche an versendet werden, handele
es sich um eine Aufklärungskampagne. Es sei zudem auffällig,
daß sich bislang nur ein einziger Datenschützer beschwert habe."
taz 17./18.7.99 S. 4
"Datenschützer rügt CDU
'Rentenkampagne nicht mit Adressen aus Verwaltung'
... Gegen die Briefkampagne der CDU zu den Rentenplänen
der Bundesregierung sind datenschutzrechtliche Bedenken aus Baden-Württemberg
laut geworden. Der Landesdatenschutzbeauftragte Schneider sagte am Freitag
in Stuttgart, für die Herausgabe von Daten aus dem Melderegister gebe
es in Baden-Württemberg keine Rechtsgrundlage. ... Schneider erklärte,
im Rahmen der Kommunalwahl im Herbst dürften die Einwohnermeldeämter
Parteien auf Wunsch Daten liefern ... Diese dürften aber ausschließlich
für die Wahlwerbung benutzt werden. 'Ein Brief wegen eines Anliegens,
auf das die Kommunen von Rechts wegen keinen Einfluß haben, kann
keine Werbung für die 'Kommunalwahlen sein'. Dies könne man bei
der CDU-Aktion schon daran erkennen, daß sie in ganz Deutschland
stattfinden solle. Er wies darauf hin, daß jeder Bürger beim
Einwohnermeldeamt Widerspruch gegen die Herausgabe und Nutzung seiner Daten
für diese Zwecke einlegen könne." Tsp 17.7.99 S. 4